Nutzungsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

 

Artikel 1 Zweck

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von imgnom (im Folgenden als „Diese Geschäftsbedingungen“ bezeichnet) umfassen die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder und „imgnom“, wenn Mitglieder die bereitgestellten Dienste zum Hochladen von Bilddateien (im Folgenden als „Dienste“ bezeichnet) nutzen von imgnom. Der Zweck besteht darin, zu regulieren.
2. Wenn eine Person, die Mitglied werden möchte, auf die Schaltfläche „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen“ klickt, nachdem sie die von „imgnom“ festgelegten Verfahren durchlaufen hat, wird davon ausgegangen, dass sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder und „imgnom“, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, unterliegen dem Telecommunications Business Act und anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften der Republik Korea sowie den Geschäftspraktiken.

Artikel 2 Definition der Begriffe

1. Mitglied: bezieht sich auf eine Person, die auf „imgnom“ zugreift, sich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „imgnom“-Mitglied registriert und von „imgnom“ bereitgestellte Dienste erhält.
2. Bedingungen, die nicht in anderen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, unterliegen den einschlägigen Gesetzen und allgemeinen Praktiken.

Artikel 3 Wirksamkeit und Änderung der Nutzungsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle anonymen Benutzer und alle Mitglieder, die den Dienst nutzen möchten.
2. Der Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn ein anonymer Benutzer oder Mitglied ihnen zustimmt und den Dienst nutzt oder sich für ihn anmeldet.
3. Stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, indem Sie bei der Beantragung der Nutzung auf dem Bildschirm auf „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft“ klicken – „Ich habe alle oben genannten Punkte gelesen und stimme ihnen zu.“ Dies gilt als durch die Prüfung der Gegenstände erfolgt. Für die Einwilligung bestehender eingetragener Mitglieder gilt Absatz 4.
4. Ist ein Mitglied mit den geänderten Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, kann es die Nutzung des Dienstes einstellen und den Leistungsvertrag kündigen (Austritt aus der Mitgliedschaft). Wenn er oder sie den Dienst nach der Geltung der geänderten Geschäftsbedingungen weiterhin nutzt, gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen der Geschäftsbedingungen. Tun.
5. Bei Vorliegen eines notwendigen Grundes kann „imgnom“ die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit diese nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen. Änderungen werden durch eine Mitteilung mitgeteilt und die geänderten Geschäftsbedingungen treten 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Artikel 4 Registrierung der Mitgliedschaft

1. Wer Mitglied werden möchte, beantragt die Mitgliedschaft, indem er die Mitgliedsinformationen gemäß dem von „imgnom“ festgelegten Registrierungsformular ausfüllt und auf die Schaltfläche „Registrieren“ klickt.
2. „imgnom“ erkennt als Mitglied die Person an, die die Mitgliedschaft gemäß Absatz 1 beantragt hat, es sei denn, der Antragsteller fällt unter eine der folgenden Bedingungen.

① Wenn die Registrierungsinformationen falsche Informationen, Auslassungen oder Tippfehler enthalten.
② Bei Verwendung mehrerer Konten
③ Wenn ein Mitglied aufgrund eines Verstoßes gegen Gesetze oder Geschäftsbedingungen, aus anderen Gründen, die dem Mitglied zuzurechnen sind, oder aus anderen Gründen, die dem Mitglied zuzurechnen sind, eine Suspendierung oder einen Verlust der Mitgliedschaft erlitten hat, gilt erneut Artikel 7 Absatz 2.
④ Wenn festgestellt wird, dass die Registrierung als anderes Mitglied den Dienstbetrieb von „imgnom“ erheblich beeinträchtigen wird

3. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt mit Abschluss der „imgnom“-Mitgliederregistrierung zustande.
4. Auch nach Zustandekommen des Mitgliedsvertrages kann die Einwilligung zur Nutzung widerrufen werden, sofern ein Grund gemäß Absatz 2 vorliegt, ohne dass dem Mitglied daraus irgendwelche Rechte im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes zustehen.

Artikel 5 Bereitstellung und Änderung von Dienstleistungen

1. „imgnom“ erbringt gegenüber Mitgliedern folgende Leistungen.
① Bilder hochladen und teilen
② Alle weiteren Leistungen werden von „imgnom“ selbst oder durch Kooperationsvereinbarungen mit anderen Unternehmen für Mitglieder erbracht.

2. „imgnom“ kann den Mitgliedern die geänderten Leistungsinhalte und Bereitstellungstermine in der in § 8 genannten Weise mitteilen.

Artikel 6 Dienstaussetzung

1. „imgnom“ kann die Erbringung von Dienstleistungen vorübergehend aussetzen, wenn Wartung, Inspektion, Austausch, Ausfall von Informations- und Kommunikationsgeräten wie Computern oder Unterbrechung der Kommunikation, Ersatz durch einen neuen Dienst oder sonstige „imgnom“-Vorgänge vorliegen Die erbrachte Leistung kann aus berechtigten Gründen vollständig eingestellt werden.
2. Im Falle einer Leistungsunterbrechung gemäß Absatz 1 wird „imgnom“ die Mitglieder in der in § 8 Absatz 2 vorgeschriebenen Weise benachrichtigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine vorherige Ankündigung aufgrund der Leistungsunterbrechung aus darüber hinausgehenden Gründen nicht möglich ist die Kontrolle von „imgnom“ (Festplattenausfall ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Systemadministrators, Systemabsturz usw.).

Artikel 7 Austritt aus der Mitgliedschaft, Verlust der Qualifikation usw.

1. Ein Mitglied kann „imgnom“ jederzeit auffordern, seine/ihre Mitgliedschaftsregistrierung zu stornieren (Entzug der Mitgliedschaft), und „imgnom“ wird Schritte unternehmen, um die Mitgliedschaftsregistrierung des Mitglieds gemäß der Richtlinie zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu stornieren.
2. Wenn bei einem Mitglied einer der folgenden Gründe vorliegt, kann „imgnom“ die Mitgliedschaft des Mitglieds in angemessener Weise einschränken, suspendieren oder verlieren.

① Wenn Sie sich an Aktivitäten beteiligen, die gegen Bekanntmachungen oder Bekanntmachungen an jedem Schwarzen Brett verstoßen
② Wenn bei der Beantragung der Mitgliedschaft falsche Angaben gemacht werden
③ Im Falle von Handlungen, die eine Bedrohung für den „Dienst“ darstellen, wie etwa die Beeinträchtigung der Nutzung des „Dienstes“ durch eine andere Person oder den Diebstahl dieser Informationen.
④ Wenn eine Handlung durch das Gesetz oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verboten ist oder gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstößt.

3. Wenn „imgnom“ beschließt, die Mitgliedschaft eines Mitglieds zu widerrufen, wird die Registrierung des Mitglieds gelöscht.
4. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, werden die hochgeladenen Bilder nicht gelöscht. Wenn Sie die hochgeladenen Bilder löschen möchten, müssen Sie diese selbst löschen und anschließend Ihre Mitgliedschaft widerrufen.
5. In Bezug auf die Gründe für die Verletzung personenbezogener Daten, die auch nach dem Rückzug in Beiträgen und Kommentaren verbleiben, wenn Sie das Personal Information Protection Responsibility Team gemäß der Richtlinie zum Umgang mit personenbezogenen Daten auffordern, einen Identitätsnachweis, entsprechende Gründe und beigefügte Materialien zur Bestätigung vorzulegen Werden die Identität des Autors nicht geklärt, werden sie nach Beratung einzeln geprüft. Es kann gelöscht werden.
6. Wenn ein Mitglied ein Jahr lang keinen Anmeldedatensatz für die Nutzung des Dienstes hat, während es den Dienst nach der Registrierung als Mitglied gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzt, kann das Konto als ruhend behandelt werden und „imgnom“ verliert die Mitgliedschaft des Mitglieds. Du kannst es schaffen.

Artikel 8 Benachrichtigung der Mitglieder

1. Bei der Benachrichtigung eines bestimmten Mitglieds kann „imgnom“ das Mitglied per E-Mail und Mitteilungen benachrichtigen, die in den Mitgliedsinformationen von „imgnom“ aufgeführt sind.
2. Wenn „imgnom“ eine nicht festgelegte Anzahl von Mitgliedern benachrichtigt, kann die individuelle Benachrichtigung durch eine Veröffentlichung in den Mitteilungen von „imgnom“ und den zugehörigen schwarzen Brettern ersetzt werden.

Artikel 9 Schutz personenbezogener Daten der Mitglieder

1. „imgnom“ ist bestrebt, die persönlichen Daten der Mitglieder, einschließlich der Registrierungsinformationen der Mitglieder, gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften zu schützen.
2. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitglieder unterliegt den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften sowie der von „imgnom“ festgelegten „Richtlinie zum Umgang mit personenbezogenen Daten“.

Artikel 10 Pflichten von „imgnom“

1. „imgnom“ begeht keine Handlungen, die durch das Gesetz oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verboten sind oder gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstoßen, und ist bestrebt, kontinuierliche und stabile Dienste gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzustellen.
2. „imgnom“ versendet keine kommerziellen Werbe-E-Mails, die Mitglieder nicht wünschen.

Artikel 11 Pflichten bezüglich Mitglieds-ID und Passwort

1. Außer in Fällen, in denen „imgnom“ die Verantwortung gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften oder der „Richtlinie zum Umgang mit personenbezogenen Daten“ übernimmt, ist jedes Mitglied für die Verwaltung seiner eigenen ID und seines Passworts verantwortlich.
2. Mitglieder dürfen Dritten nicht gestatten, ihre ID und ihr Passwort zu nutzen.
3. Wenn Mitglieder Kenntnis davon erlangen, dass ihre ID und ihr Passwort gestohlen wurden oder von Dritten verwendet werden, müssen sie „imgnom“ unverzüglich benachrichtigen und etwaige Anweisungen von „imgnom“ befolgen.

Artikel 12 Pflichten von Nichtmitgliedern und Mitgliedern

Mitglieder dürfen sich an keiner der folgenden Handlungen beteiligen.

1. Hochladen und Stehlen urheberrechtlich geschützter Bilder von „imgnom“
2. Verwendung von „imgnom“, um eine kostenpflichtige Nutzung anzuregen

Begeht ein Mitglied eine unter einen der oben genannten Punkte fallende Handlung, kann „imgnom“ die Mitgliedschaft des Mitglieds in angemessener Weise einschränken, suspendieren oder verlieren.
Die Mitglieder sind für den Ersatz von Schäden verantwortlich, die aus von ihnen zu vertretenden Gründen entstehen.

Artikel 13 Angelegenheiten im Zusammenhang mit Entsendungen

1. In den folgenden Fällen kann „imgnom“ das Bild ohne vorherige Ankündigung an das Mitglied sperren, löschen oder verschieben sowie die Mitgliedschaft des Mitglieds einschränken, suspendieren oder verlieren.

① Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen des von „imgnom“ bereitgestellten Dienstes und andere Vorschriften zur Nutzung des Dienstes.
② Inhalte, die gegen „imgnom“-Hinweise oder Hinweise auf jedem Schwarzen Brett verstoßen
③ Inhalte, die Rechte Dritter, beispielsweise das Urheberrecht, verletzen
④ Inhalte, bei denen festgestellt wird, dass sie gegen andere relevante Gesetze und Vorschriften verstoßen

3. Wenn „imgnom“ einen Antrag erhält, die Veröffentlichung eines von einem Mitglied hochgeladenen Bildes aufgrund einer Verletzung der gesetzlichen Rechte eines anderen Mitglieds oder eines Dritten auszusetzen, kann „imgnom“ das Bild löschen und ggf. löschen eine Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem Mitglied vorliegt oder das Ergebnis eines Rechtsstreits usw. ist. Sobald dieser bei „imgnom“ eingegangen ist, wird er entsprechend befolgt.

Artikel 14 Zuweisung des Urheberrechts und Nutzungsbeschränkungen

1. Das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte an den von „imgnom“ geschaffenen Werken liegen bei „imgnom“.
2. Nichtmitglieder oder Mitglieder dürfen die durch die Nutzung von „imgnom“ erhaltenen Informationen nicht für kommerzielle Zwecke nutzen oder einem Dritten gestatten, die durch die Nutzung von „imgnom“ erhaltenen Informationen durch Kopieren, Übertragen, Veröffentlichen, Verteilen, Ausstrahlen oder auf andere Weise zu nutzen die vorherige Zustimmung von „imgnom.“
3. Das Urheberrecht an Bildern, die von Nicht-Mitgliedern oder Mitgliedern im Rahmen des Dienstes eingestellt werden, liegt beim Mitglied. Zum Zweck des Betriebs, der Anzeige, der Übermittlung, der Verbreitung und der Werbung für den imgnom-Dienst dürfen von Mitgliedern registrierte Beiträge jedoch wie folgt kostenlos, ohne gesonderte Genehmigung der Mitglieder und in einem angemessenen Rahmen gemäß fairen Praktiken verwendet werden im Urheberrechtsgesetz festgelegt.

① Kopieren, Modifizieren, Anpassen, Anzeigen, Übertragen, Verbreiten von Mitgliederbeiträgen innerhalb des Dienstes und Erstellen bearbeiteter Werke im Rahmen der Nichtverletzung des Urheberrechts.
② Vervielfältigung und Übermittlung notwendiger Daten (Titel und Inhalt des Beitrags, Datum der Veröffentlichung, Anzahl der Aufrufe usw.) an relevante Partner, um verbesserte Dienste wie Beitragssuchdienste bereitzustellen. Allerdings wird „imgnom“ in diesem Fall die personenbezogenen Daten des Mitglieds nicht ohne gesonderte Einwilligung weitergeben.
③ Bereitstellen, Anzeigen oder Bewerben der Inhalte von Mitgliederbeiträgen für Dienstleistungsunternehmen wie Medien- und Telekommunikationsunternehmen. Allerdings wird „imgnom“ in diesem Fall die personenbezogenen Daten des Mitglieds nicht ohne gesonderte Einwilligung weitergeben.

4. Das Nichtmitglied oder Mitglied, das das Bild hochgeladen hat, ist für alle Probleme verantwortlich, die sich aus Bildern ergeben, die von Nichtmitgliedern oder Mitgliedern hochgeladen wurden. Bilder, die die Rechte anderer verletzen, können auf Antrag der rechtsverletzenden Partei oder eines autorisierten Vertreters gelöscht werden. .
6. Wenn das hochgeladene Bild das Urheberrecht einer anderen Person oder eines anderen Werkes verletzt, wird die Person, die das Bild hochgeladen hat, zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht. Erhält „imgnom“ aus diesem Grund von einer anderen Person einen Einspruch, etwa eine Schadensersatzforderung, muss sie sämtliche aus dem Bild resultierenden Schäden tragen.

Artikel 15 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten über die Nutzung von Diensten, die zwischen „imgnom“ und Mitgliedern entstehen, gelten die Gesetze der Republik Korea. Klagen aus diesen Streitigkeiten sind bei den Gerichten der Republik Korea einzureichen, die nach dem Zivilprozessgesetz zuständig sind .

Ergänzende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 4. März 2024.

 

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